Entrümpelungsfirma Schwabing
Schwabing gehört zu den wenigen Stadtteilen Münchens, die städtebaulich weitestgehend homogen erscheinen. Auch wenn viele Gebäude im zweiten Weltkrieg beschädigt oder zerstört wurden ist der Altbestand immer noch gut sichtbar. Auch die Struktur des Viertels, die maßgeblich durch viele Plätze, die als kleinere Zentren dienen, geprägt ist, ist immer noch erhalten.
Wer einen Altbau in einem urbanen Viertel entrümpeln, räumen oder sanieren will, sieht sich mit ganz eigenen Problemen konfrontiert. Treppenhäuser sind oft eng, Aufzüge nicht immer vorhanden und die Straßen sind mit großen Fahrzeugen nur schwer zu befahren. Hinzu kommen Vorschriften, was bauliche Veränderungen betrifft – das Stichwort lautet Denkmalschutz.
Wenn Sie Arbeiten in einer Altbauwohnung, einem historischen Ladengeschäft oder einem Restaurant planen, brauchen Sie einen kompetenten Partner, der nicht nur sein Handwerk versteht, sondern auch die Regeln der Altstadt kennt. Schneider Entrümpelungen steht Ihnen hierfür gerne zur Seite.
Entrümpelungen und Denkmalschutz
Wird ein Objekt tatsächlich nur entrümpelt, muss man sich um den Denkmalschutz in der Regel keine Gedanken machen. Schwieriger wird es schon, wenn Anbauten entfernt werden sollen, der Putz erneuert werden muss oder Wände eingerissen werden.
Hilfe vom Profi
Es ist nämlich nicht nur die Außenfassade, die unter Denkmalschutz gestellt werden kann, auch Stuckarbeiten oder Verkleidungen werden teilweise als schützenswert erachtet. Außerdem ist es wichtig zu beachten, dass Bau- und Sanierungsmaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden immer genehmigungspflichtig sind, egal, ob geschützte Bereiche betroffen sind.
Natürlich sind es nicht nur rechtliche Hürden, die den Umgang mit einer denkmalgeschützten Immobilie erschweren. Käufer entscheiden sich oft bewusst für ein historisches Objekt, weil sie die Epoche der Erbauung schätzen, oder ihren Teil zur Erhaltung des alten Münchens beitragen wollen. Ist eine Wohnung dann, beispielsweise nach langer Mietdauer, vermüllt, feucht oder nikotingeschädigt, muss ein Spezialist die Sache in die Hand nehmen.
Wir können Ihnen nicht nur bei der Entrümpelungen helfen, wir kümmern uns auch um die anschließenden Arbeiten. Dafür arbeiten wir mit einem Netzwerk aus professionellen Handwerksbetrieben zusammen. So können wir Ihnen Entrümpelung, die Sanierung von Raucherwohnungen, Malerarbeiten, Schimmelentfernung und vieles mehr aus einer Hand anbieten. Bei unseren Partnern legen wir großen Wert darauf, dass es sich um Meisterbetriebe handelt, die in München oder Umgebung ansässig sind.
Kostenlose Besichtigung – verbindliches Angebot
Sie stehen vor einer Immobilie, die geräumt werden muss, wissen aber nicht, wo Sie anfangen sollen, oder was überhaupt auf Sie zukommt? Gerne kommen wir unverbindlich bei Ihnen vorbei, werfen einen Blick auf die Räumlichkeiten und erklären, was gemacht werden kann und muss und welche Kosten auf Sie zukommen. Dieser erste Besuch ist für Sie kostenlos, das anschließende Angebot für uns verbindlich und zwei Wochen gültig.
Damit wollen wir Ihnen die Möglichkeit geben das Angebot zu überdenken und sich in Ruhe zu überlegen, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen wollen. Volle Transparenz ist ein wichtiger Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie, deshalb arbeiten wir nie mit versteckten Kosten. Sie wissen von Anfang an, worauf Sie sich einlassen und haben stets die volle Kontrolle.
Fragen zum Denkmalschutz
Denkmalschutz ist für Bauherren ein schwieriges Thema. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Was ist ein Denkmal?
Mit dem Begriff „Denkmal“ werden ganz unterschiedliche Bauten bezeichnet. Das Spektrum reicht vom steinzeitlichen Gräberfeld bis zum Wohnbau der klassischen Moderne. Kleine Kapellen können genauso geschützt werden wie Kathedralen, Gründerzeitvillen genauso wie Industrieanlagen. Die Voraussetzungen werden im Denkmalschutzgesetz beschrieben.
Welche Behörde ist zuständig?
Bauliche Veränderungen müssen bei der zuständigen unteren Denkmalbehörde beantragt werden. Die für Sie zuständige Stelle finden Sie über die Seite des Freistaats Bayern. Meist ist das jeweilige Landratsamt / die jeweilige Stadtverwaltung für die Anträge zuständig. Die zentrale staatliche Behörde ist das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege.
Wer berät zum Thema Denkmal?
Die Beratung bei Maßnahmen an Denkmälern übernimmt das Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege. Eigentümer wenden sich am besten frühzeitig an diese Stelle, um Verzögerungen und unnötige Kosten zu vermeiden.
Sie müssen eine Wohnung entrümpeln?
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